Martin-Max Zühlke
Feodora Entertainment
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Quelle: www.juraforum.de
1)
Mit der Buchungsbestätigung bzw. der Überweisung von 1190,-EUR haben wir verbindlich vereinbart, dass Sie hier feiern. Wir reservieren diesen Termin für Sie. Sie haben unser Angebot vorliegen. Dies beschreibt den Rahmen und ist zu 90% die Planungsgrundlage über den Umfang der Veranstaltung. Dazu erwarten wir eine Bestätigung Ihrer Haftpflichtversicherung in Kopie, zu Ihrer Sicherheit, für Sachschäden an Mietobjekten-und Personenschäden. Eine Rücküberweisung kann nicht erfolgen, da Ihre Buchung verbindlich ist, wir an Ihrer Planung arbeiten, wir keine anderen Interessenten für diesen Termin bearbeiten und somit der Termin für uns fest mit Ihnen verplant ist.
2)
Die weitere Planung kann gemeinsam in den nächsten Wochen erfolgen. Spätestens 14 Tage vor der Feier sollte ein Vertrag, von beiden Seiten unterschrieben, die endgültige Fassung beinhalten. Dazu legen wir Ihnen zeitnah ein Angebot in verschiedenen Preiskategorien vor, nach Anzahlung eine Mietvereinbarung und am Ende den fertigen Vertrag.
3)
Je nach Heranrücken des Termins kann ein Ausstieg aus dem Vertrag nur zu Teilen erfolgen oder Sie präsentieren uns einen Interessenten, der Ihr Engagement am gleichen Tag übernimmt. D.h. 6 Monate zuvor 50 %, 3 Monate zuvor 70%, 1 Monate zuvor 100%. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Ersatz, wenn der Ausstieg aus widrigen, von Ihnen nicht verschuldeten Gründen unausweichlich ist.
4)
Wir haben allergrößtes Interesse, die schönste Party Ihres Lebens zu gestalten, daher erwarten wir von Beginn an Offenheit und Konstruktivität im Sinne von gutem Teamwork.
5)
Sollten Sie Kritik an unserer Arbeit äußern wollen, so freuen wir uns darüber und nehmen dies als Chance, uns zu verbessern. Wir bitten Sie, dies nicht zuerst öffentlich zu tun.
So, wie Sie uns vertrauen können, vertrauen wir auch Ihnen.